Die staatliche Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Thüringen ist nicht kostendeckend. Aus diesem Grund sind Schulen in freier Trägerschaft auf ein Schulgeld angewiesen.
Für den Besuch unserer Freien Ganztagsgrundschule erheben wir ein Schulgeld. Dies beträgt 7% vom Einkommen und reduziert sich bei mehreren Kindern an der Schule. So wird für Geschwisterkinder ein gemindertes Schulgeld erhoben und für kinderreiche Familien mit drei und mehr Kindern im Haushalt gibt es einen monatlichen pauschalen Freibetrag in Höhe von 250 € bei der Festsetzung des Einkommens.
Im Schulgeld sind alle Kosten für das schulische Ganztagsangebot bereits enthalten – zusätzliche Kosten für die sogenannte Hortbetreuung entstehen nicht. 30 Prozent des Schulgelds sind steuerlich absetzbar, maximal jedoch 5000 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung ist, dass für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag besteht.
Häufig gestellte Fragen finden Sie hier und bei weiteren Fragen rund um’s Schulgeld sind Frau Preuß und Frau John gern für Sie da.
